Statuten
Von der Generalversammlung in Lausanne am 22.04.2018 geändert und angenommen.
Abkürzungen
- LMS: Liga der Schweizer Muslime
- GV: Generalversammlung
- VR: Verwaltungsrat
- EB: Exekutivbüro
1. Name und Sitz
Die Liga der Schweizer Muslime ist ein gemeinnütziger Verein gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch. Sie ist Mitglied der Föderation islamischer Dachorganisation Schweiz (FIDS) und der islamischen Organisationen in Europa (FOIE). Der Vereinssitz befindet sich im Kanton Waadt unter der Adresse Avenue de la Confrérie 11, 1008 Prilly (VD).
2. Zweck
Der Verein verfolgt folgende Ziele: Förderung der Partizipation Schweizer Muslime, Erleichterung der Integration von muslimischen Neuankömmlingen, Verbreitung von Dialog- und Toleranzwerten, aktive gesellschaftliche Teilhabe, Anerkennung der islamischen Religion, Verteidigung der Rechte der Muslime sowie Verbreitung der islamischen Kultur und menschlichen Werte.
3. Mittel
Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, freiwillige Beiträge befreundeter Vereinigungen, Erträge aus Tätigkeiten und Spenden ohne Gegenleistungsanspruch.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Es gibt Aktiv- und Passivmitgliedschaften. Aufnahmeanträge werden schriftlich dem Exekutivbüro eingereicht. Bei Ablehnung kann Einspruch beim Verwaltungsrat eingelegt werden. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
5. Organe des Vereins
Die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, das Exekutivbüro und die Revisionsstelle bilden die Vereinsorgane.
Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung ist die höchste Autorität und setzt sich aus aktiven und angeschlossenen Mitgliedern zusammen. Die ordentliche GV tritt alle vier Jahre zusammen, beschlussfähig bei absoluter Mehrheit. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst. Eine ausserordentliche GV kann auf Verlangen des Verwaltungsrats oder eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
Aufgaben der GV:
- Genehmigung von Protokollen und Finanzberichten
- Annahme der allgemeinen Politik
- Änderung der Satzung
- Wahl des Präsidenten und Vorstandsmitglieder
- Ausspruch der Vereinsauflösung
Verwaltungsrat (VR)
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern: sechs gewählte (einschliesslich Präsident) und drei vom Vorstand ernannte. Mitglieder müssen aktive Mitglieder seit mindestens einem Jahr in der Schweiz sein. Zwischen Generalversammlungen ist der VR die oberste Autorität. Er genehmigt die Exekutivbürozusammensetzung, überwacht deren Arbeit, beruft die GV ein und entscheidet über interne Vorschriften.
Präsident
Der Präsident wird von der GV in geheimer Abstimmung für zwei Perioden gewählt, maximal zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden. Muss aktives Mitglied sein, seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben und eine Schweizer Amtssprache beherrschen.
Exekutivbüro (EB)
Mindestens drei Mitglieder (Präsident, Sekretär, Rechnungsprüfer). Setzt GV-Beschlüsse um, entwickelt Aktionspläne und entscheidet über Mitgliedschaftsanträge.
6. Satzungsänderungen
Nur die GV kann die Satzung ändern, mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. Die französische Fassung ist im Konfliktfall verbindlich.
7. Auflösung des Vereins
Auflösung nur auf ausserordentlicher GV mit absoluter Mehrheit aller Mitglieder. Verbleibendes Vermögen geht an eine Schweizer Organisation mit gleichen Zielen.
Präsident: Med. Dent. Mustafa Saleh